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ZZF-Stellungnahme zum Entwurf der neuen Tierschutz-Hundeverordnung

24.08.2020  |  Stellungnahme

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner (CDU) hat eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung vorgelegt. Der ZZF begrüßt das Vorhaben als wichtigen Schritt.

Foto: shutterstock/Africa Studio / shutterstock/Africa Studio

Aus Sicht des ZZF haben die geplanten Änderungen voraussichtlich vor allem in den Bereichen der Hundezucht und Zwingerhaltung positive Auswirkungen.

Der ZZF begrüßt, dass die Verordnung eine "Fließbandzucht" unterbinden und für bessere Bedingungen für Hunde sorgen will, die in größeren Anlagen gehalten werden. Vorgesehen ist, dass ein Züchter sich gleichzeitig nur noch um drei Hündinnen mit Welpen kümmern darf und Welpen in den ersten zwanzig Lebenswochen mindestens vier Stunden pro Tag betreut werden müssen. Unter anderem soll die Anbindehaltung verboten werden, eine Betreuungsperson muss mehrmals täglich nach dem Hund schauen. Die Gruppenhaltung ist zukünftig so zu gestalten, dass für jeden Hund der Gruppe ein Liegeplatz zur Verfügung steht sowie eine individuelle Fütterung möglich ist.

Der ZZF befürwortet auch die konkrete Maßgabe, dass Hundehalter ihren Tieren mindestens zweimal täglich für insgesamt eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb des Zwingers ermöglichen müssen. Allerdings hält der ZZF das für eine Mindestanforderung. Die meisten Hundehalter gehen sehr viel länger Gassi und lassen ihre Tiere laufen, was für viele Hunderassen auch essentiell notwendig ist.

Mit dem Ausstellungsverbot für Qualzuchtformen will das Ministerium die Nachfrage und Zuchtanreize für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen unterbinden. Nach Auffassung des ZZF braucht es dafür wissenschaftlich fundierte, rassespezifische Gutachten, nach denen Qualzuchtmerkmale rechtsverbindlich beschrieben werden.

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