Änderung des Infektionsschutzgesetzes Fachgeschäfte für den Heimtierbedarf müssen offengehalten werden

12.04.2021  |  Pressemeldung

Düsseldorf/Wiesbaden, 12. April 2021. In Deutschland leben insgesamt ca. 34,9 Mio. Heimtiere, die lebendiger Bestandteil in fast der Hälfte aller Familien sind. Ihre Versorgung muss auch in der Zeit der Pandemie gewährleistet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes stellt diesen Anspruch infrage – und muss daher entsprechend angepasst werden.

Fachgeschäfte für den Heimtierbedarf müssen offengehalten werden
Foto: WZF_Olszewski

Düsseldorf/Wiesbaden, 12. April 2021. In Deutschland leben insgesamt ca. 34,9 Mio. Heimtiere, die lebendiger Bestandteil in fast der Hälfte aller Familien sind. Ihre Versorgung muss auch in der Zeit der Pandemie gewährleistet werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes stellt diesen Anspruch infrage – und muss daher entsprechend angepasst werden.

Nach dem bekannt gewordenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen untersagt werden.

Während der Lebensmitteleinzelhandel hiervon ausgenommen bleibt, sind in der Entwurfsfassung, abweichend von den bisherigen Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidenten, für Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte keine Ausnahmen mehr vorgesehen.

Seit dem ersten Lockdown 2020 waren die Tierfachgeschäfte ausgenommen und wurden folgerichtig weiterhin als Verkaufsstellen für den täglichen Bedarf gezählt. Genau dieser Umstand sollte auch bei der Regelung im Rahmen der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes berücksichtigt werden.

Ein Blick zu den EU-Nachbarn zeigt: Auch hier sind Tierbedarfsmärkte als notwendig für den täglichen Bedarf eingestuft worden und im Lockdown geöffnet geblieben.

Eine Schließung von Fachgeschäften für den Heimtierbedarf würde die notwendige Grundversorgung der Heimtiere gefährden.

Fast 40 % des gesamten Heimtierfutters wird in Deutschland über den Fachhandel verkauft. Für die Versorgung von Zierfischen, Reptilien und Amphibien ist der Zoofachhandel sogar die weitaus wichtigste Anlaufstelle für die Tierhalter. Bei anderen Heimtierbedarfsartikeln, wie Hundeleinen oder Katzenstreu, beträgt der Umsatzanteil sogar nahezu 80 %.

Das im Lebensmittelhandel angebotene Futtersortiment deckt nicht ausreichend die Versorgung der in Deutschland gehaltenen Heimtiere ab. Viele Tierhalter wären nicht in der Lage, ihre Heimtiere mit tiergerechten Futtermitteln zu füttern, wenn die Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte auch nur vorübergehend geschlossen würden.

„Heimtiere sind ganz überwiegend Familienmitglieder – deren wertvolle Rolle gerade in den zurückliegenden Corona-Zeiten uns allen bewusst geworden ist“, stellt Georg Müller, Vorsitzender des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH), fest.
„Es sollte daher außer Frage stehen, dass ihre Versorgung im gleichen Maße uneingeschränkt sichergestellt werden sollte. Wir appellieren daher dringend, Tierbedarfsmärkte – wie in allen bisherigen Corona-Beschlüssen – auch im Rahmen der geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Lebensmittelhandel weiterhin ausdrücklich gleichzustellen“, sagt Müller.

„So wie Menschen ihre persönlichen Grundbedürfnisse über den Lebensmitteleinzelhandel und die Apotheken decken, kann der notwendige Ernährungsbedarf von Heimtieren ausschließlich über den Zoofacheinzelhandel gedeckt werden“, erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. „Der Zoofachhandel muss in der Pandemie als Versorgungsstelle des täglichen Bedarfs von Heimtieren für Tierhalter zugänglich bleiben und wurde richtigerweise von Anfang an als systemrelevant eingestuft. Schließlich würde es dem Tierwohl und der Gesundheit der Heimtiere zuwiderlaufen, wenn Zoofachgeschäfte für mehrere Tagen nicht öffnen dürfen.“

Kontakt für Rückfragen:

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
Geschäftsführer Gordon Bonnet
Telefon 0611/447553-30 Mobil 0172 3650740
bonnet@zzf.de

IVH-Pressedienst Detlev Nolte
c/o nolte PR GmbH
Telefon 0421/83050-20
detlev.nolte@nolte-pr.de
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