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Kein generelles Handelsverbot mit Wildfängen

29.10.2021  |  Meldung

Der Verband tritt für nachhaltigen Handel mit Wildfängen ein und lehnt ein Importverbot von Wildfängen ab. Ein Importverbot bringt den Artenschutz nicht voran.

Der ZZF hatte den Bundesrat in einer Stellungnahme aufgerufen, gegen den Entschließungsantrag zu einem Handelsverbot mit Wildfängen zu stimmen. Der Verband tritt für nachhaltigen Handel mit Wildfängen ein und lehnt ein Importverbot von Wildfängen ab. Ein Importverbot bringt den Artenschutz nicht zwangsläufig voran.

Als Verband der deutschen Heimtierbranche hat der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) zu einem Antrag des Landes Schleswig-Holstein (Bundesrat Drucksache 697/21 vom 9. September 2021) und den Änderungsvorschlägen des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) (Bundesrat Drucksache 697/1/21 vom 26. Oktober 2021) Stellung genommen. Der ZZF appelliert in seiner am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021 verschickten Stellungnahme an die Mitglieder des Bundesrates, die wissenschaftliche Fachexpertise sowie die Marktkenntnis und Branchenerfahrung des Verbands bei der Abstimmung zu berücksichtigen und gegen den Entschließungsantrag zu stimmen.

Der ZZF positioniert sich entschieden gegen den illegalen Handel mit lebenden Tieren. Wildfänge, die in ihren Herkunftsländern geschützt sind, dürfen nicht für den kommerziellen Lebendtierhandel in die EU eingeführt werden. Tierfreunde, die Wildtiere als Heimtiere halten wollen, sollten jedoch auch in der Lage bleiben, Tiere auf legalem Weg anschaffen und halten zu können. Ein Importverbot von Wildfängen bringt den Artenschutz nicht voran: Ein generelles Verbot des Handels mit Naturentnahmen würde die Biotope dieser Arten gefährden und so deren Rückgang bis hin zum Aussterben beschleunigen. Zudem würde es die nachhaltige Entwicklung behindern und das Niveau der Biodiversitäts‐Forschung um Jahrzehnte zurückwerfen.

Update: Entschließungsantrag im Bundesrat ohne Zustimmung

In seiner Sitzung am Freitag, dem 5. November 2021, hat der Bundesrat nun dem Entschließungsantrag zu einem generellen Importverbot von Wildfängen nicht zugestimmt. Angenommen wurde schließlich der ursprüngliche Antrag aus Schleswig-Holstein mit lediglich einer Änderung, die allerdings für die Heimtierbranche von besonderer Bedeutung ist: "Der Bundesrat sieht Sachkundenachweise auch für die private Haltung und Zucht exotischer Wildtiere als erforderlich an und bittet die Bundesregierung entsprechende Regelungen zu prüfen." Auch soll die Bundesregierung Tierbörsen und Online-Handel mit Wildtieren verbindlich regeln. Ferner wird die Bundesregierung gebeten, sich für eine Intensivierung der Forschung und des Wissensaustausches im Zusammenhang mit sogenannten Zoonosen auf nationaler sowie internationaler Ebene einzusetzen und diese zu fördern.

Zum Beschluss des Bundesrats >

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